Erlass Juni 2022
Erlass gültig ab 02.06.2022
Erlass zum Schulbetrieb ab dem 02. Juni 2022
Ab 02. Juni 2022 wird die Testpflicht an Schulen ausgesetzt. In der Folge werden Änderungen bzw. Ergänzungen gegenüber dem Erlass vom 22. April 2022 (BMBWF 2022-0.289.386) dargestellt.
Hygiene- und Präventionsmaßnahmen und Testungen
Die PCR-Testungen an Schulen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
Das Aussetzen der Testpflicht ab 02. Juni 2022 gilt auch bei abschließenden Prüfungen.